Die Behindertenbeauftragten des Marktes Stockstadt am Main
Hilfe und Beratung für Mitbürger mit Handicap
Auch wenn Du bereits Rente beziehst, kannst Du als pflegender Angehöriger oder pflegende Angehörige weitere zusätzliche Rentenpunkte dazuverdienen. Deine Rente wird aufgebessert, indem die Pflegekasse Deines pflegebedürftigen Angehörigen Beiträge in Deine Rentenversicherung einzahlt. So wird Deine Pflegetätigkeit honoriert und Deine Altersvorsorge aufgebessert.
Die Flexi-Rente
Am 1. Juli 2017 wurde die Flexi-Rente eingeführt. Sie ermöglicht es Dir als Rentner Deine Rentenansprüche weiter zu erhöhen, indem Du im Ruhestand weiterhin arbeitest. Dazu zählt auch die Pflege von Angehörigen.
Die Flexi-Rente unterscheidet bei der Beitragszahlung für pflegende Rentner zwischen zwei Fällen:
Spezialfall: Frührente / vorgezogene Altersrente
Du beziehst Rente, hast aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht? In diesem Fall bist Du als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Denn die Versicherungspflicht endet nicht durch den Rentenbezug. Aber keine Sorge, Dich kostet das keinen Cent, denn die Pflegekasse Deines pflegebedürftigen Angehörigen muss die Beiträge für dich übernehmen.
Normalfall: Rente nach Überschreiten der Regelaltersgrenze
Hast Du das Lebensalter für Deine Regelaltersgrenze vollendet, so endet die Versicherungspflicht bei Bezug einer vollen Altersrente am Ende dieses Monats und die Pflegekasse zahlt keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung.
Damit die Pflegekasse der zu pflegenden Person weiterhin Beiträge in Dein Rentenkonto einzahlt, musst Du versicherungspflichtig sein. Diese Versicherungspflicht kannst Du mit einem ganz einfachen Trick wieder herstellen: Beantrage dafür rechtzeitig eine 99,99%-Teilrente.
Ursprünglich hatten die Rentenversicherungsträger festgelegt, dass eine Teilrente zwischen 10% und 99% liegen muss. Das Bayerische Landessozialgericht hat jedoch am 14.09.2021 entschieden, dass Rentner ihre Teilrente bis zwei Stellen hinter der Dezimalstelle wählen können (nachzulesen unter Aktenzeichen L 6 R 199/19). So kannst Du zum Beispiel eine 50,99- oder 99,99%-Teilrente von Deiner vollen Altersrente beantragen.
Durch dieses Urteil musst Du also nur noch auf 0,1% Deiner Rente verzichten, um wieder versicherungspflichtig zu werden und so zusätzliche Rentenpunkte für die Pflege sammeln zu können.
Das hat besonders positive Auswirkungen auf Deine finanzielle Situation, wenn Deine Angehörigen Pflegegrad 2 oder 3 besitzen.
Beantragung Flexirente 99,99%
Altersrenten können als Vollrente oder als Teilrente gezahlt werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Zahlung einer Teilrente jetzt auch in Höhe von maximal 99,99 Prozent möglich ist (zuvor höchstens 99 Prozent). Demnach ist jetzt eine Wunschteilrente zwischen 10 Prozent und 99,99 Prozent möglich.
Das ist besonders für Rentnerinnen und Rentner interessant, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wenn sie statt ihrer bisherigen 100-Prozent-Vollrente auf eine 99,99-Prozent-Teilrente wechseln, zahlt ihnen die Pflegekasse des Pflegebedürftigen für ihre aufopferungsvolle Arbeit Rentenbeiträge, die ihren Rentenanspruch weiter erhöhen.
Das müssen Sie tun, wenn Sie sich für eine Teilrente entschieden haben:
Zunächst müssen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Teilrente stellen – zum Beispiel auf eine 99,99-Prozent-Teilrente. Das geht formlos bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Adresse der zuständigen Rentenversicherung steht auf der jährlichen Rentenmitteilung. Das geht auch Online bei der Deutschen Rentenversicherung unter "Kontaktformular für persönliche Anliegen" Einfach unter Angabe der Versichertennummer ein Schreiben an die Renten-versicherung schicken mit der bitte die Rente auf 99,99% zu setzen. Dann müssen Sie nur auf 0,01 Prozent Ihrer Altersrente verzichten, haben aber wieder einen Anspruch auf Beitragszahlung, zum Beispiel als „nicht erwerbsmäßige Pflegeperson”.
Nachdem Sie von der Rentenversicherung einen entsprechenden Bescheid bekommen haben, nehmen Sie Kontakt mit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person auf und informieren sie darüber, dass Sie als Pflegeperson im Teilrentenbezug sind. Dazu schicken Sie der Pflegekasse am besten den Bescheid der Rentenversicherung mit.
Zum 1. Juli des Folgejahres erhalten sie dann die erhöhte Rente. Verzichten sie ein weiteres Jahr auf einen Teil Ihrer Rente, erhöht sich Ihre Rente im Folgejahr nochmals.