Die Behindertenbeauftragten des Marktes Stockstadt am Main
Hilfe und Beratung für Mitbürger mit Handicap
#NEUSTE INFO'S UND AKTUALISIERUNGEN#
Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge inkl. Aktualisierung der Systematik
Die Behinderten-Pauschbeträge in § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG werden verdoppelt. Zugleich wird die hinsichtlich des Grads der Behinderung veraltete Systematik an das Sozialrecht angeglichen. Daher wird in Zukunft eine Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 (bisher 25) festgestellt und die Systematik in 10er Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100 fortgeschrieben:
Pauschbeträge VZ 2020 | Pauschbeträge ab VZ 2021 | ||
Grad der Behinderung von | Pauschbetrag in EUR | Grad der Behinderung von | Pauschbetrag in EUR |
20 | 384 | ||
25 und 30 | 310 | 30 | 620 |
35 und 40 | 430 | 40 | 860 |
45 und 50 | 570 | 50 | 1.140 |
55 und 60 | 720 | 60 | 1.440 |
65 und 70 | 890 | 70 | 1.780 |
75 und 80 | 1.060 | 80 | 2.120 |
85 und 90 | 1.230 | 90 | 2.460 |
95 und 100 | 1.420 | 100 | 2.840 |
Für behinderte Menschen, die hilflos im Sinne des § 33b Abs. 6 EStG sind, und für Blinde und Taubblinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 7.400 EUR (bisher 3.700 EUR). In diesem Fall kann der Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.
In einem neuen § 33 Abs. 2a EStG wird eine behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschale geregelt. Diese soll folgende Personen erhalten:
Bei Erfüllen der Anspruchsvoraussetzungen nach Nr. 1 beträgt die Pauschale 900 EUR. Bei der Nr. 2 beträgt der Pauschbetrag 4.500 EUR. In diesem Fall kann der Pauschbetrag nach Nr. 1 nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden. Über diesen Fahrtkosten-Pauschale hinaus sind keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig . Die Pauschale ist statt der bisher individuell ermittelten Aufwendungen für Fahrtkosten von Menschen mit Behinderung unter Abzug der zumutbaren Belastung zu berücksichtigen.
Bisher wird der Pauschbetrag Steuerpflichtigen mit einem Grad der Behinderung kleiner als 50 nur gewährt, wenn
Diese Zusatzvoraussetzungen in § 33b Abs. 2 EStG fallen ab dem VZ 2021 ersatzlos weg.
Außerdem gibt es ab dem VZ 2021 Änderungen beim Pflegepauschbetrag (§ 33b Abs 6 EStG). Danach
Voraussetzungen für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags ist neben der häuslichen Pflege, dass der pflegende Steuerpflichtige für seine Pflege keine Einnahmen erhält.
WICHTIG!
Ab Pflegegrad 2, wird in Bayern auf Antrag, einmal jährlich das Landespflegegeld in höhe von 1000 Euro bezahlt! Und das solange wie die Voraussetzungen
bestehen.
Genauere Infos unter diesem Link!
Erstantrag
https://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.pdf
PFLEGEINFORMATIONEN
Eine gute Informationsquelle, falls ein Pflegefall eintritt, egal ob Langzeit- oder Kurzzeit Pflegemaßnahmen ist die Internet Seite Pflege.de. Hier findet man alles rund um das Thema der häuslichen Pflege.
https://www.pflege.de/
Auch die Beratungstelefone der VdK (Kostenlos) können bei Fragen zur Pflege und Wohnen sowie Leben mit Behinderung weiterhelfen.
Pflegelotse und Pflegefinder
Sie suchen eine geeignete Betreuung?
Sie möchten sich über Qualität, Lage und Kosten der Pflegeeinrichtung informieren?
https://www.pflegelotse.de/presentation/pl_startseite.aspx
https://www.stmgp.bayern.de/pflege/pflegefinder/